Freitag, 04 November 2022 18:28

Klassenfahrten – was ist wissenswert?

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Die Mitnahme eines Kindes auf Klassenfahrt kann ein Grund für schlaflose Nächte der Eltern sein.

Um sicherzugehen, dass unser Kind unter der professionellen Betreuung von Fachleuten sicher ist, lohnt es sich, sich im Voraus darüber zu informieren, welche Aufgaben auf Erzieherinnen und Erziehern ruhen und welche anderen Informationen gesammelt werden sollten.

Wer kann Vormund und wer Manager sein?
Klassenfahrtleiter/in kann eine Person sein, die den Lehrgang Klassenfahrtleiter/in absolviert hat, über die entsprechende Qualifikation eines Fremdenführers (Führer oder diplomierter Tourismuslehrer) oder eines Pfadfinderführers verfügt. Der Tutor kann ein Lehrer oder eine andere volljährige Person sein, die die Zustimmung des Direktors erhalten hat. Der Reiseleiter ist für Transport, Verpflegung und Unterkunft der Reiseteilnehmer verantwortlich. Er muss auch Zugang zu einem Erste-Hilfe-Kasten gewähren und die Teilnehmer mit den Sicherheitsregeln vertraut machen, die sie unbedingt einhalten müssen. Wenn die Tour vorbei ist, macht der Manager auch eine finanzielle Zusammenfassung. Demgegenüber ist der Klassenfahrtbetreuer für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler zuständig und arbeitet mit dem Klassenfahrtleiter bei der Umsetzung des Fahrplans zusammen. Dem Erziehungsberechtigten obliegt auch die Überprüfung der Teilnehmerzahl vor Antritt von jedem Aufenthaltsort, während der Tour und nach Erreichen des Zielortes.

Was in den Bergen erlaubt ist und was am Wasser ist
Während der Erholung am Wasser dürfen die Teilnehmer der Reise nur innerhalb der dafür vorgesehenen Schwimmbäder und Badestellen baden und schwimmen. Wenn Schwimmunterricht geplant ist, kann dieser nur unter ständiger Aufsicht eines Rettungsschwimmers und eines Reiseleiters an dafür geeigneten und ausgewiesenen Orten stattfinden. Die Schwimmausrüstung darf nur von Personen verwendet werden, die eine entsprechende Schulung in ihrer Bedienung erhalten haben, und Kajaks und Boote, die für die Verwendung durch Tourteilnehmer bestimmt sind, müssen mit Rettungsausrüstung ausgestattet sein. Hingegen dürfen Wander- oder Skitouren, die in Berggebieten innerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks sowie in Gebieten über 1000 m Höhe stattfinden, nur von Fremdenführern durchgeführt werden. Sie sind auch verantwortlich für das Training der Gruppe in den Bergen, abseits der Skipisten und Wanderwege.